Mitglied können Personen christlicher Konfession werden, die unbescholten sind.
Personen, die keiner christlichen Konfession angehören, können im Einzelfall nach einer eingehenden Prüfung gemäß dem Beschluss der Bundesvertreterversammlung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. vom 12. März 2017, der als Anlage 1 und Bestandteil der Satzung beigefügt ist, aufgenommen werden, sofern sie sich zu den christlichen Zielen der Bruderschaft und des Bundes der historischen Deutschen Schützenbruderschaften glaubhaft bekennen.
Alle Personen, die aufgenommen werden wollen, müssen sich auf den lnhalt und die Ziele dieser Satzung verpflichten.
Das Gesuch um Aufnahme ist an den Vorstand der Schützenbruderschaft zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.